Vier Freiheiten

aus dem Freie-Gesellschaft-Wiki
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Die vier Freiheiten sind folgende vier Rechte, die den Nutzern von Freier Software, Freien Inhalten und anderen Freien Werken eingeräumt werden:

0. Freiheit (primäre Freiheit)
Die Freiheit, ein Werk für jeden Zweck einsetzen zu dürfen.
1. Freiheit (wissenschaftliche Freiheit)
Die Freiheit, untersuchen zu dürfen, wie ein Werk funktioniert, und es den eigenen Bedürfnissen anzupassen.
2. Freiheit (soziale Freiheit)
Die Freiheit, das Werk an andere weiterzugeben und Kopien für andere machen zu dürfen.
3. Freiheit (konstruktive Freiheit)
Die Freiheit, das Werk zu verbessern zu dürfen und diese Verbesserungen zum allgemeinen Wohl zugänglich zu machen.

Die vier Freiheiten gehen auf Richard Stallman und das von ihm gegründete GNU-Projekt zurück. Im heutigen Rechtssystem müssen die vier Freiheiten üblicherweise mittels Lizenzen gewährleistet werden, um wirksam zu sein.

Wenn bei Software die vier Freiheiten nicht gewährleistet sind, ist der Begriff Freie Software fehl am Platz. Andere Begriffe wie Freie Inhalte, Freie Musik oder Freie Filme werden gelegentlich in unterschiedlichen Bedeutungen verwendet, doch macht auch hier eine Definition über die vier Freiheiten Sinn, so dass diese Begriffe nicht verwendet werden sollten, wenn die vier Freiheiten nicht gewährleistet sind.

Wenn die vier Freiheiten nicht nur für alle Nutzer eines Werks selber, sondern transitiv auch für alle Nutzer von abgeleiteten oder verbesserten Versionen gelten müssen, spricht man von Copyleft. Die bekannteste Copyleft-Lizenz für Freie Software ist die GNU GPL, für Freie Inhalte wird häufig die GFDL genutzt.

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