Diskussion:Urheber- und Nutzerrechte ohne künstliche Knappheit

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zu „Kommerzielle Nutzung

  1. Eine erzwungene Gewinnbeteiligung ist unvereinbar mit den vier Freiheiten. (+Herleitung)
  2. Kommerzielle Freie Software wird nicht über Distribution oder Nutzung finanziert.
  3. auch problematisch: Geldwerter Vorteil könnte in nicht-kommerzielle Nutzung hineininterpretiert werden -- Sloyment 05:26, 13. Mär 2006 (CET)
Dass NC und ND mit den vier Freiheiten nicht vereinbar sind, wird ja schon jeweils erwähnt, aber hier soll's ja quasi um einen Nachfolger für das Copyright-System gehen wo die Forderung „Vier Freiheiten für alles!“ wohl etwas zu platt wäre. Zu (3): ja man müsste beachten dass kommerzielle Nutzung klar genug definiert ist – finde z.B. die CC-Formulierung ganz ok: „You may not exercise any of the rights granted to You in Section 3 above in any manner that is primarily intended for or directed toward commercial advantage or private monetary compensation.“ (Betonung hinzugefügt) [1]. --Christian

zu „Offenlegung des Quellcodes

  1. besser wäre ein positives Recht auf Quellcode (für bestimmte Werksarten, vor allem Computerprogramme)
  2. Problem eines unverhältnismäßig großen Quellcodes -- Sloyment 05:26, 13. Mär 2006 (CET)
Ein Verbot, gewisse Werke ohne Zugänglichmachung des Quellcodes überhaupt in Umlauf zu bringen? Das kommt mir wenig plausibel und kaum durchsetzbar vor. Außerdem soll's ja nicht nur um bestimmte, sondern um beliebige Werksarten gehen. --Christian 18:14, 13. Mär 2006 (CET)

zu „Integrität?

  1. ND ist unvereinbar mit den vier Freiheiten.
  2. ND schützt nicht davor, daß Ideen entstellt werden. Dies kann auch durch Sekundärliteratur oder urhg-konforme Paraphrasierung erfolgen.
  3. Problemlösung ist via Endorsements möglich (siehe GFDL: fehlendes E. zeigt Modifikation an)
  4. Webspace ist billig. Der Original-Autor kann für die Verbreitung der unveränderten Version selbst sorgen.

-- Sloyment 05:26, 13. Mär 2006 (CET)

(2) und (4) hab ich eingearbeitet. Zu (3): Die konkrete GFDL-Lösung hat ja wieder ihre eigenen Probleme, aber praktisch läuft's natürlich sowieso auf sowas raus weil du ja kein Recht auf Missrepräsentation bzw. Verleumdung hast. --Christian 18:14, 13. Mär 2006 (CET)