Abwicklung von Herrschaftsinstrumenten

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Die Abwicklung von Herrschaftsinstrumenten ist einer von fünf Bereichen von Christoph Spehrs Theorie der Freien Kooperation. Ziel dabei ist, sicherzustellen, dass Kooperationsverhältnisse nach Möglichkeit frei statt erzwungen sind. Dies soll dadurch erreicht werden, dass Herrschaftsinstrumente, mit denen Kooperation erzwungen werden kann, geächtet werden, um zu erschweren oder zu verhindern, das sie zum Einsatz kommen. Nach Möglichkeit soll darüber hinaus auch das diesen Instrumenten zugrunde liegende Gewaltpotential abgebaut werden.

Die Abwicklung von Herrschaftsinstrumente ist dabei nicht als Aufgabe gedacht, die irgendwann „erledigt“ sein könnte, sondern als permanenter Prozess, als ein Ziel, das man nie ganz aus den Augen verlieren sollte, da immer wieder neue Herrschaftsverhältnisse entstehen können.

Aspekte

Für Spehr sind fünf „Politiken“ zur Abwicklung von Herrschaftsinstrumenten entscheidend:

Intervention verhindern

Gewaltförmige Interventionen sollen kritisiert und nach Möglichkeit verhindert werden. Dies ganz unabhängig davon, ob eine Intervention als „gut“, „humanitär“ oder auf andere Weise gerechtfertigt wird (wie das etwa generell bei NATO-Kriegen und -Einsätzen der Fall ist, oder bei den „Kriegen gegen den Terror“ der USA). Solche Rechtfertigungen lassen sich immer finden, deshalb bleibt als Alternative nur ein grundsätzliches Nein gegen jede Art von Angriff oder gewaltförmiger Intervention. Dies muss nicht notwendigerweise Pazifismus bedeuten – rein defensive, nicht-eskalierende Verteidigungsstrukturen sowie (antikoloniale) Befreiungskriege auf dem eigenen Territorium werden nicht grundsätzlich zurückgewiesen.

Mit gewaltförmigen Interventionen sind nicht zur militärische Auseinandersetzungen gemeint, sondern ebenso Gewalt gegen Frauen, Ausländer oder Andersdenkende/gläubige; die Aufrüstung von Grenzen gegen „illegale“ Einwanderer und deren Kriminalisierung; die polizeiliche Erzwingung der Schulpflicht; das Einsperren und medikamentöse Ruhigstellen von „Verrückten“ – jedes Erzwingen von Kooperation, jedes gewaltförmige Erzwingen oder Verhindern eines bestimmten Verhaltens.

Der Einsatz von Gewalt oder Zwang wird oft damit begründet, dass die Betroffenen beschützt werden müssen, aber nicht in der Lage sind, ihre Vorstellungen ausreichend zu artikulieren, und man deshalb auch ohne ihre Zustimmung handeln dürfte. Diese Begründung ist zulässig, wenn tatsächlich davon ausgegangen werden kann, dass die Zustimmung nachträglich gegeben wird, sollte aber eng ausgelegt werden. Natürlich sollte man verhindert, dass ein Kind vor ein Auto läuft oder das sich Leute auf andere Weise Schaden zufügen, ohne dies zu wollen. Ebenso können Revolutionen gegen autoritäre oder faschistische Regime auch ohne die allgemeine Zustimmung der Bevölkerung (die in solchen Umständen ja nicht eingeholt werden kann) legitim sein, solange die darauf folgenden Strukturen unter Einbeziehung der gesamten Bevölkerung aufgebaut werden. Über derartige Extremfälle hinaus sollte der Verzicht auf Zustimmung der Betroffenen aber nicht ausgedehnt werden – Menschen dürften nicht grundsätzlich als verhandlungs- und artikulationsunfähig angesehen und mit dieser Begründung unter Fremdbestimmung gestellt werden (wie es heute etwa bei Kindern und „Verrückten“ der Fall ist).

Abbau von Verfügbarkeit

Beim Abbau von Verfügbarkeit geht es darum, zu verhindern, dass Menschen erpressbar sind, dass sie zur Teilnahme an einer Kooperation bzw. zum Akzeptieren bestimmter Bedingungen gezwungen werden können. Dies setzt voraus, dass niemand vor dem Nichts steht, wenn sie/er eine Kooperation verlässt – zumindest eine Grundsicherung muss also gewährleistet sein.

Freie Kooperation setzt zudem voraus, dass alle Beteiligten Einfluss auf die Gestaltung der Kooperation nehmen können – Freie Kooperationsverhältnisse können also keine Firmen im heutigen Sinn sein, wo die Besitzer oder Investoren praktisch im Alleingang entscheiden können. In einer Freien Kooperation könnte man mit Geld eine Gewinnbeteiligung erkaufen, aber keine Entscheidungsgewalt. Strukturen, in die die einen „liefern“ und die anderen bestimmen, sind nicht frei und deshalb ab- bzw. umzubauen.

Entprivilegisierung der formalen Arbeit

Reproduktionsarbeit sowie informelle und „unqualifizierter“ Arbeit sind im Rahmen Freier Kooperationsverhältnisse als gleichberechtigt anzuerkennen, sie dürfen nicht als nebensächlich oder untergeordnet abqualifiziert werden.

Aneignung von Räumen und Zusammenhängen

Die Räumlichkeiten, die gesellschaftlichen Gruppen zur Verfügung stehen, spiegeln normalerweise deren Status wieder, dasselbe gilt für Institutionen und (informelle) Netzwerke. Jugendliche, Frauen, Arme, „Farbige“ und andere (etwa sexuelle) „Minderheiten“ werden dadurch noch weiter ausgegrenzt und marginalisiert. Bei der Aneignung von Räumen und anderen Zugangs- und Organisationsmöglichkeiten geht es darum, dies zu ändern, für eine autonom „von unten“ organisierte Umverteilung zu sorgen. Ebenso wichtig ist das selbstständige Organisieren von „Zusammenhängen“, die Möglichkeiten zu Kommunikation, Austausch und Vernetzung bieten; und das Aufweichen und Aufbrechen bestehender Monopole, durch die Menschen ausgegrenzt werden.

Direkte Überlebenssicherung

Hier geht es darum, existentielle Abhängigkeiten zurückzudrängen, die Menschen daran hindern, ihre eigenen Entscheidungen treffen zu können. Eine Kooperation ist nur dann frei, wenn man bei Bedarf auch darauf verzichten oder zu einer Alternative wechseln könnte. Andernfalls ist ein Verlassen der Kooperation unmöglich, und das macht die schwächeren Mitglieder einer Kooperation erpressbar – wie man heute gut an an internationalen „Freihandelssystemen“ sehen kann, wo die reicheren Ländern ärmeren (Entwicklungs-)Ländern weitgehend die Bedingungen diktieren können, oder bei den bis zur Absurdität einseitigen „Verhandlungen“ zwischen Konzernen und den um ihre Arbeitsplätze fürchtenden Mitarbeitern. Lebensnotwendige Strukturen ohne Alternativen sind deshalb zu vermeiden, und ebenso Großprojekte, bei denen ein späteres Aussteigen nicht mehr möglich ist, weil sie zu unwiderruflichen Effekten (z.B. Kernenergie) oder zu nicht wieder aufzuhebenden Abhängigkeiten führen (z.B. gentechnologische Landwirtschaft).